Das Selbststeller-Verfahren markiert die kritischste Weichenstellung bei Beginn der Strafvollstreckung. Wer nach Rechtskraft eines Strafurteils nicht bereits in Untersuchungshaft sitzt, erhält von der zuständigen Vollstreckungsbehörde (der Staatsanwaltschaft) eine schriftliche Aufforderung zum Strafantritt. Die Einweisung in den offenen Vollzug ist kein Gnadenakt, sondern bei Vorliegen der gesetzlichen Eignungsvoraussetzungen nach § 10 StVollzG NRW und dem Vollstreckungsplan NRW die gesetzlich vorgegebene Vollzugsform.
Das Selbststeller-Verfahren: Fristen und Vorbereitung
Nach Zustellung der Ladung verbleibt dem Betroffenen meist ein Zeitfenster von zwei bis vier Wochen bis zum festgelegten Gestellungstermin. Diese Spanne muss zwingend genutzt werden, um alle erforderlichen Vorbereitungen für die Einstufung in den offenen Vollzug zu treffen:
- Fortbestehendes Arbeitsverhältnis sichern: Ein ungekündigter Arbeitsvertrag, Bestätigungen des Arbeitgebers über Urlaubsregelungen oder die Bereitschaft zur Weiterbeschäftigung im Freigang sind die wichtigsten Dokumente beim Erstgespräch in der Anstalt.
- Wohnsitz und soziale Bindungen dokumentieren: Nachweise über einen festen Wohnsitz, familiäre Unterstützungsstrukturen und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse entkräften von Beginn an eine vermutete Fluchtgefahr.
- Medizinische Unterlagen zusammenstellen: Notwendige ärztliche Atteste über Dauermedikation oder chronische Erkrankungen müssen vorbereitet werden, um Unterbrechungen der medizinischen Versorgung zu verhindern.
Zuständigkeiten: JVA Euskirchen vs. JVA Aachen
Der Vollstreckungsplan Nordrhein-Westfalen regelt die sachliche und örtliche Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalten bindend:
JVA Euskirchen: Als spezialisierte Einrichtung des offenen Vollzugs nimmt die JVA Euskirchen erwachsene männliche Verurteilte auf, die zu zeitigen Freiheitsstrafen verurteilt wurden und als Selbststeller geladen sind. Die Anstalt verfügt über differenzierte Behandlungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten, die insbesondere auf den Erhalt bestehender Arbeitsverhältnisse im Großraum Aachen, Köln und Bonn ausgerichtet sind.
JVA Aachen: Die Justizvollzugsanstalt Aachen an der Krefelder Straße ist vorrangig für den geschlossenen Vollzug zuständig. Wer eine Ladung direkt in die JVA Aachen erhält, muss damit rechnen, zunächst im geschlossenen Bereich aufgenommen zu werden. In solchen Fällen muss durch die Verteidigung unverzüglich geprüft werden, ob ein Einweisungsfehler vorliegt oder ob ein Antrag auf Verlegung in den offenen Vollzug (z. B. nach Euskirchen) gestellt werden kann.
Verhalten am Tag des Strafantritts
Am Tag des Strafantritts muss der Verurteilte zwingend pünktlich und absolut nüchtern (kein Alkohol, keine Betäubungsmittel) an der Pforte der JVA erscheinen. Bereits bei der Aufnahme werden Drogenscreenings und Atemalkoholtests durchgeführt. Ein positives Testergebnis führt zur sofortigen Feststellung der Nichteignung für den offenen Vollzug und zur Verlegung in den geschlossenen Vollzug!
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